Neuer Leitfaden EU-ETS und nEHS und Eigenerklärung für Biomasse
Am 17.01.2024 veröffentlichte die DEHSt eine aktualisierte Version des Leitfadens zum Zusammenwirken zwischen EU-ETS und nEHS. Durch Bestimmungen und Änderungen im BEHG sind für das Berichtsjahr 2023 neue Anforderungen zu berücksichtigen.
Neue Vereinfachungen und Festwerte im nationalen Emissionshandel
Neben konkreteren Festwerten für weitere Abfallschlüssel von Holz hat die DEHSt eine Möglichkeit der vereinfachten Nachweisführung über die Nachhaltigkeit von Biomethan veröffentlicht.
Berichtspflicht von Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Anlagenbetreiber von Biogas- oder Biogasaufbereitungsanlagen gelten unter Umständen als berichtspflichtig nach BEHG und müssen ihre jährlichen CO2-Emissionen an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) übermitteln.
Zur Anerkennung von Biomasse müssen bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Die DEHSt stellt Tools zur Bearbeitung des Überwachungsplans bereit.