Für Betreiber von Fernwärmenetzen und bei der Planung neuer Wärmeversorgungsnetze ist es hilfreich und teilweise notwendig, sich den Primärenergiefaktor, den KWK-Anteil und die Emissionen in CO2-Äquivalenten nach der AGFW-Arbeitsblattreihe FW-309 bescheinigen zu lassen.
Primärenergiefaktor
Der Primärenergiefaktor eines Wärmenetzes ist eine Kennzahl für das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie und zeigt damit die eingesetzte Energiemenge von der Quelle bis zu dem Endverbraucher.
Für Gebäude, die mit Energie beheizt oder gekühlt werden, sind nach Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anforderungen an den Gesamtenergiebedarf geknüpft: Für das jeweilige Fern- oder Nahwärmenetz ist ein Primärenergiefaktor zu bestimmen, um den Bedarf berechnen zu können.
Der Faktor hat Einfluss auf die vorgeschriebene Bauausführung von neuen Gebäuden, insbesondere auf die erforderliche Dämmqualität und die Effizienzanforderungen an die Anlagentechnik. In der Regel liegt bei der Fernwärmeversorgung ein Mischfall unterschiedlicher Wärmeerzeuger vor.
Ermittelt werden die Primärenergiefaktoren von Fernwärmenetzen nach:
AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1 (Ausgabe Jan 2023)
DIN-Normen DIN V 4701-10
DIN V 18599-1
Zusätzlich dazu müssen CO2-Emissionsfaktoren der KWK-Produkte Strom und Wärme in bestimmten Fällen nach der Arbeitswert- und Carnotmethode gemäß AGFW-Arbeitsblatt FW 309-6 (Ausgabe Mai 2021) berechnet werden.
Um den spezifischen Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor der Fernwärme zu bestimmen, werden in dieser Modellierung KWK- und Nicht-KWK-Anlagen betrachtet und die Brennstoffe den Koppelprodukten Strom und Fernwärme zugeordnet. So werden die Stromgutschriftmethode und die Verdrängung von fossilem Kondensationsstrom berücksichtigt.
Die Emissionen in CO2-Äquivalenten sind auf neuen Energieausweisen nach GEG eine Pflichtangabe.
Die Anforderungen an die energetische Bewertung von Fernwärme und Fernkälte und deren Bescheinigung sind in den folgenden AGFW-Arbeitsblättern geregelt:
FW 309-1: Teil 1: Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren nach Stromgutschriftmethode
FW 309-5: Teil 5: Erfüllungsgrad und Energiequellenkennzahlen
FW 309-6: Teil 6: Emissionsfaktoren nach Arbeitswert- und Carnotmethode
FW 309-7: Teil 7: Bescheinigungen
KWKG
Förderung nach KWKG
Für Energieerzeuger, die Strom und Wärme aus KWK-Anlagen erzeugen und eine Einspeisevergütung nach KWKG beziehen möchten oder eine Vorrangeinspeisung benötigen ist ein KWK-Sachverständigengutachten besonders interessant.
Kraft-Wärme-Kopplung
Die Kraft-Wärme-Kopplung soll einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, um die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung und der EU zu erreichen. Dazu sind entsprechende Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen erforderlich, etwa das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Um nach KWKG gefördert zu werden muss der KWK-Stromanteil abgegrenzt werden. Hier hat sich der AGFW-Regelwerksbaustein FW 308 bewährt. Ziel der FW 308 ist das Ermitteln des KWK-Stromanteils in beliebig komplexen KWK-Anlagen. Bei der KWK-Strom-Bestimmung soll auf vorliegende Messwerte der äußeren Energie- und Stoffströme zurückgegriffen werden.
Nach KWKG ist für nicht serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen und Anlagen größer 2 MW ein nach den anerkannten Regeln erstelltes KWK-Gutachten nötig.
Wie läuft eine die Begutachtung des Wärmenetzes nach AGFW | die Prüfung nach KWKG ab?
Durch eine unabhängige Stelle werden Ihre Daten und Berechnungen geprüft – anhand von Unterlagen und ggf. vor Ort. Sind identifizierte Mängel nachweislich behoben, erhalten Sie einen Prüfbericht und eine Bescheinigung zu Ihrem Primärenergiefaktor oder KWK-Stromanteil.
Vorbereitung der Prüfung
Das Prüfprogramm (Ablauf, Termine, benötigte Unterlagen) wird gemeinsam abgestimmt.
Sie erhalten anschließend den Auditplan als Agenda für die Prüfung.
Durchführung der Verifizierung
Die Gutachter benötigen Einsicht in die Ermittlungsmethodik und Datengrundlage.
Die gelieferten Daten werden einer Prüfung unterzogen.
Ggf. werden der Standort des Wärmenetzes und wesentliche Energieerzeuger begangen.
Die KWK-Anlage wird begangen.
Die Gutachter fassen anschließend ihre Feststellungen zusammen.
Ergebnis der Verifizierung
Primärenergiefaktor:
Sie erhalten einen Prüfbericht mit einer Zusammenfassung der Befunde, Hinweise und Empfehlungen zur Verifizierung.
Der Gutachter stellt Ihnen eine Bescheinigung nach AGFW FW 309-7 aus.
KWK-Gutachten:
Sie erhalten ein KWK-Sachverständigengutachten mit einer Zusammenfassung der Befunde, Hinweise und Empfehlungen zur Verifizierung.
Auf Wunsch stellt Ihnen der Gutachter eine Bescheinigung zu Ihrem KWK-Stromanteil aus.
Weitere Leistungen
Carbon Footprint
Wir verifizieren Ihren Carbon Footprint – für Ihr Produkt oder Ihr Unternehmen.