Lieferkettenzertifizierung

Zertifizierung nach ISCC-EU und REDcert-EU

Zugang zum EU-Biokraftstoffmarkt durch eine von der europäischen Kommission zugelassene Zertifizierung
Ihre Ansprechperson

Warum nach ISCC und REDcert zertifizieren lassen?

Biokraftstoffe aus Raps, Zuckerrüben, Palmöl, Getreide oder Abfällen und Reststoffen (z.B. Altspeiseöl) haben den größten Anteil an den in Europa hergestellten und gehandelten Biokraftstoffen. Besonders Schnittstellen wie etwa Landwirtschaftsbetriebe und Abfall-Entstehungsbetriebe, Ersterfasser, Landhändler, Konversionsanlagen und Lieferanten sind verpflichtet, sich nach einem zugelassenen Zertifizierungssystem zertifizieren zu lassen.

Sowohl ISCC-EU als auch REDcert-EU sind von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Europäischen Kommission anerkannt und werden weltweit angewendet. Die GUTcert zertifiziert seit 2009 nach den EU-Standards und verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet, auch im Rahmen internationaler Projekte. Mit unserer Anerkennung durch die BLE genügt eine Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe den höchsten Anforderungen an Qualität und Integrität.

Die International Sustainability & Carbon Certification (ISCC) ist ein von der EU-Kommission anerkanntes RED III-Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe.
REDcert-EU ist ein verbandgetragenes und von der EU-Kommission anerkanntes RED III-Zertifizierungssystem zum Nachhaltigkeitsnachweis von Biokraftstoffen.

Vorteile der Zertifizierung

Marktvorteil

Ihr Zugang zum EU-Biokraftstoffmarkt: EU-zertifizierte Biokraftstoffe können auf die Nachhaltigkeitsziele der Mitgliedsstaaten angerechnet werden – Voraussetzung ist eine RED III-Zertifizierung der gesamten Lieferkette.

Verantwortung zeigen

Sie tragen aktiv zum Weg hin zu einer grüneren Energiewirtschaft bei: So ist die Zertifizierung auch ein Pluspunkt für PR und Marketing.

Erweiterte Rohstoffquellen

Alternative Rohstoffe wie etwa Anbaubiomasse oder Abfälle und Reststoffe sind Ausgangspunkt der Biokraftstoffe unter ISCC-EU und REDcert-EU. Eine Zertifizierung belegt glaubhaft die Nachhaltigkeit der Rohstoffe.

  • Selbsterklärung: Erzeugerbetriebe müssen mit einer unterschriebenen Erklärung nachweisen, dass die Biomasse bzw. Abfall/Reststoffe den RED III-Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
  • Lieferdokumentation: Jede Lieferung muss eindeutig gekennzeichnet (inkl. Zertifikatsnummer) sowie zur Ermittlung der Menge gewogen oder gemessen werden.
  • Massenbilanzierung: Für jeden Standort ist eine substratspezifische Massenbilanzierung erforderlich, die eine physische Vermischung der Mengen erlaubt, aber Nachhaltigkeitsinformationen getrennt erfasst.
  • Treibhausgasbilanzierung: Anlagen zur Biokraftstoffproduktion müssen bestimmte THG-Einsparungen gegenüber fossilen Kraftstoffen nachweisen – je nach Inbetriebnahmedatum mindestens 50% bis 65%.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der GUTcert entscheiden, findet ein Vor-Ort Audit statt, bei dem die Konformität mit den Anforderungen der EU-Systeme beurteilt wird. Nach erfolgreicher Prüfung der Auditunterlagen durch die GUTcert erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der RED III im jeweiligen Zertifizierungssystem nachgewiesen wird. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird vor Auslaufen durch ein Rezertifizierungsaudit erneuert.

Aktuelles

  • Akademie
  • ISCC | REDcert | SURE

GUTcert für Zertifizierung von erneuerbarem Wasserstoff anerkannt

Das Umweltbundesamt und die Zertifizierungssysteme REDcert und ISCC haben die GUTcert als Zertifizierungsstelle für RFNBO (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs) anerkannt.

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  • ISCC | REDcert | SURE

Eigenständige ISCC PLUS Systemdokumente veröffentlicht

Für ISCC PLUS, bisher immer eng mit dem ISCC-EU-System verknüpft, wurden am 1. Juli 2025 die ersten alleinstehenden ISCC-PLUS-Systemdokumente veröffentlicht. Nun steht eine 18-monatige Übergangsphase mit öffentlicher Konsultation an.

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  • ISCC | REDcert | SURE

BMUKN legt Entwurf zur RED III-Umsetzung für die THG-Quote vor

Im ersten Referentenentwurf werden neue Regelungen zur Fortführung der deutschen Treibhausgasquote angeordnet.

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  • ISCC | REDcert | SURE

Übergangslösung für die Prüfung von Forstbiomasse unter RED III liegt vor

Solange es keine Risikoeinschätzung nach RED III für Forstanbau in Deutschland gibt, muss Forstbiomasse aufwendig geprüft werden. Nun gibt es eine Übergangslösung vom SURE-System.

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  • ISCC | REDcert | SURE

RED III: Erwartete Systemänderungen durch Überarbeitung der Richtlinie EU 2018/2001

Im Zuge der anstehenden Umsetzung der RED III (EU 2023/2413) haben die Systemgeber Anpassungen in den jeweiligen Systemdokumenten vorgenommen – GUTcert informiert.

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