Carbon Footprint und Klimaneutralität

Klimaneutralität bzw. 
Carbon Neutrality

Stärken Sie Glaubwürdigkeit und Integrität Ihrer Bemühungen um Carbon Neutrality durch eine unabhängige Prüfung.
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ISO 14068-1:2023-11 – „carbon neutral“ mit Zertifikat

Klimaneutralität versus Treibhausgasneutralität

„Klimaneutralität“ ist ein nicht abschließend definierter Begriff. Um Missverständnisse und Greenwashing-Vorwürfe zu vermeiden ist es sinnvoll, einen analytisch klaren Begriff zu nutzen, bis es eine offizielle Definition gibt. Wir verwenden daher bewusst den präziseren Begriff Treibhausgasneutralität. Im Kontext der ISO 14068-1 nutzen wir "Carbon Neutrality", eine klare und etablierte Wahl, die der IPCC für Unternehmen und Tätigkeiten empfiehlt, bis es eine offizielle Übersetzung gibt.

Mit „Netto-Null-Emissionen“ (EU Green Deal) oder „Treibhausgasneutralität“ (BMU Klimaschutzplan 2050) ist der Zustand gemeint, in dem ein Gleichgewicht herrscht zwischen der Emission von Treibhausgasen (CO2, Methan, u.a.) und deren Aufnahme aus der Atmosphäre in Senken. Das heißt, es werden nur Treibhausgase (THG) emittiert, die durch Senken auch wieder aufgenommen werden können.

Die wissenschaftliche Definition von Klimaneutralität („climate neutrality“) nach dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) berücksichtigt zusätzlich nicht treibhausgasbezogene Klimaeffekte, die ebenfalls ausgeglichen werden oder netto-null betragen müssen. Hierzu zählen u.a.:

  • Strahlungsantrieb von Kondensstreifen
  • Veränderung des Albedo (Rückstrahlkraft der Erde)
  • Einleiten von warmen Abwässern in Flüsse

Umweltbezogene Claims sollten nur verwendet werden, wenn sie auf einem belastbaren und international anerkanntem Regelwerk basieren, der die Green Claims Directive berücksichtigt.

Mit ISO 14068-1:2023-11 wurde 2023 ein Standard veröffentlicht, der die Anforderungen an „Carbon Neutrality“ spezifiziert und die Nutzung des Begriffs regelt. Da es aktuell noch keine deutsche Übersetzung der Norm gibt, bestätigen wir mit einer erfolgreichen Verifizierung der ISO 14068-1 den Claim „Carbon Neutral“, um Risiken in der Kommunikation auszuschließen.

„Carbon Neutrality“ können Dienstleistungen, Produkte, Unternehmen, Projekte, Veranstaltungen und weitere klar definierte Einheiten erreichen.

Warum „carbon neutral“ werden?

Im letzten veröffentlichten Report des IPCC wurde klar dargelegt, dass es nur einen Weg gibt, den Klimawandel zu stoppen – durch massive Reduktionen der THG-Emissionen.

So werden immer mehr Gesetze auf nationaler und internationaler Ebene beschlossen, die das Ziel haben, den Klimawandel zu bremsen, um das 1.5 °C Ziel aus dem Pariser Klima-Abkommen noch einzuhalten. Darunter fällt zum Beispiel das novellierte Klimaschutzgesetz oder der von der EU-Kommission vorgeschlagene Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

Der Druck auf die Wirtschaft wächst. Neben Initiativen wie dem IPCC oder der Science Based Targets initiative (SBTi) und Multi-Stakeholder-Vereinigungen melden sich zunehmend auch Kunden und Verbraucher zu Wort. Auch sind nachhaltige Unternehmensziele immer häufiger Voraussetzung für Investitionen von Finanzinstitutionen oder die Aufnahme in bestimmte Aktienindizes.

Seien Sie mit Ihrem Unternehmen der Gesetzgebung voraus und geben Sie Ihren Stakeholdern ein klares Zeichen, dass Sie bereit sind, für das Einhalten des Pariser Abkommens zu handeln.

Wie erreicht man Carbon Neutrality? Der Ablauf in 6 Schritten

Sicher haben auch Sie bereits Maßnahmen ergriffen, um Ihr Unternehmen oder Produkt „carbon neutral“ zu stellen. Eine externe Überprüfung (Verifizierung) durch eine unabhängige Stelle stärkt die Glaubwürdigkeit und Integrität Ihrer Bemühungen.

Carbon Neutrality wird zur Chefsache: Die oberste Leitung Ihrer Organisation bekennt sich klar zur Carbon Neutrality. Eine Verpflichtungserklärung zur Carbon Neutrality wird festgelegt, dokumentiert, nachweisbar umgesetzt und aufrechterhalten.

  • Sie entscheiden, ob Sie Ihr ganzes Unternehmen, ein Produkt/Dienstleistung oder etwas anderes bilanzieren wollen. Als Grundlage zum Bestimmen Ihres Carbon Footprint sollte der entsprechende Bilanzierungsstandard festgelegt werden (ISO 14064-1 / ISO 14067 / GHG Protocol Corporate bzw. Product Standard).
  • Anschließend überlegen Sie, für welche Bilanzgrenzen und anhand welcher Wesentlichkeitskriterien Sie Ihre Treibhausgasemissionen erfassen.
  • Sind die Bilanzgrenzen festgelegt, kann der Carbon Footprint erstellt werden. Verfügen Sie bereits über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder ISO 14001, können Sie Ihre etablierten Strukturen und Daten auch für die Treibhausgasbilanz nutzen. Schauen Sie dafür gern in unseren Leitfaden.

Die durch den Carbon Footprint gewonnenen Informationen können nun verwendet werden, um eine zielorientierte und nachhaltige Klimastrategie zu entwerfen:

  • in der Unternehmens­politik wird eine Treibhausgas-Reduktions­strategie zum Erreichen von Carbon Neutrality verankert.
  • Sie setzen sich messbare mittel- und langfristige Reduktions­ziele bezogen auf einen Zeitraum im Vergleich zu einem Basisjahr.
  • Konkrete und realistisch durchführbare Maßnahmen sollten erkenntlich sein.

Ihre Organisation setzt erfolgreich Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen um. Hierbei spielt nicht nur die eigene Emissionsreduktion eine Rolle, auch der Entzug von THG-Emissionen in Form von Senken wie Wäldern und Mooren oder durch technische Maßnahmen soll im Rahmen des Hierarchiemodells in die Klimastrategie aufgenommen werden. Zum Zieljahr sollen nur noch Emissionen übrig bleiben, die nicht weiter reduzierbar sind.

Unvermeidbare Treibhausgasemissionen werden durch Investitionen in umweltrelevante Projekte kompensiert, z.B. über internationale Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS). Dabei ist zu beachten, dass Kompensationszertifikate in Ihrer THG-Bilanz nicht als Senke bilanziert werden dürfen. Die ISO 14068-1 stellt hohe Anforderungen an verwendete Kompensationszertifikate. Ein wesentliches Kriterium ist unter anderem der Ausschluss einer Doppelzählung.

Auf Basis des Paris Agreement Artikel 6.4, der in den darauffolgenden Klimakonferenzen weiterentwickelt wurde, kann eine Doppelzählung der Emissionseinsparungen und -reduktionen durch Kompensationsprojekte nur ausgeschlossen werden, wenn sog. Corresponding Adjustments (CA) angewendet werden. Diese garantieren, dass die Reduktionen oder Einsparungen nicht schon in den Treibhausgasinventaren der jeweiligen Herkunftsländer berücksichtigt wurden.

Der beschriebene Zyklus inklusive Kompensationen wird in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.

Durch eine unabhängige Stelle werden Ihre Daten und Berechnungen sowie Ihre Maßnahmen geprüft – anhand von Unterlagen und vor Ort. Sind ggf. identifizierte Mängel nachweislich behoben, erhalten Sie einen Prüfbericht und ein Zertifikat zu Ihrer Carbon Neutrality.

Jetzt können Sie das Erreichte kommunizieren: Veröffentlichen Sie Ihre Bemühungen und Maßnahmen und stärken Sie so das Vertrauen Ihrer Kunden und der Gesellschaft in Ihr Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter unserer Informationsseite klimaneutralität.de

Welche Voraussetzungen und Anforderungen gibt es, um Carbon Neutrality zu erreichen?

Eine externe, unabhängige Verifizierung ist verpflichtend, wenn Sie die Carbon Neutrality öffentlich kommunizieren möchten. Oberstes Gebot dabei ist, dass vollständig, unabhängig und ohne Interessenkonflikte geprüft wird, also dass die Verifizierungsstelle beim Erstellen Ihrer THG-Bilanz und des Carbon Neutrality Management Plan in keiner Form mitgewirkt hat.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen für Carbon Footprints werden regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert, in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Bisher hat die DAkkS noch keine Akkreditierungsprogramm für die Norm ISO 14068-1:2023-11 entwickelt, weshalb die bestehenden akkreditierten Verifizierungsstellen nach DIN EN ISO 14064-3:2020-05 genutzt werden sollten. Nicht-akkreditierte Verifizierungsurkunden sollten sehr kritisch hinterfragt werden!

Eine einheitliche Festlegung erfolgt derzeit in der Norm ISO 14068-1:2023-11 unter dem Stichwort Carbon Neutrality.

Gerne kombinieren wir unsere Verifizierung Ihrer THG-Bilanz mit den bestehenden Managementsystemen oder bestehenden rechtlichen Berichtspflichten. Unsere Auditorinnen und Auditoren sind mehrfach qualifiziert und können daher unterschiedliche Standards zeitgleich prüfen. Fragen Sie uns gerne dazu an und nutzen Sie Synergieeffekte.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Microsite klimaneutralität.de und bei den Seminaren der GUTcert-Akademie zum Thema Carbon Footprint und Klimaneutralität.

Informationen zu Ablauf und Kosten einer Verifizierung und über Ihre Vorteile mit der GUTcert als Partner erhalten Sie auf der Hauptseite Carbon Footprint.

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Häufige Fragen

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