Lieferkettenzertifizierung

Zertifizierung nach 
SURE-EU

Zertifizierte Nachhaltigkeit in der Strom-, Wärme- und Kälteproduktion
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Was beinhaltet SURE?

Als Schwestersystem von REDcert, deckt die Zertifizierung gemäß Sustainable Resources Verification Scheme (SURE) zusätzliche Anforderungen an die Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse sowie die Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung aus fester und gasförmiger Biomasse. Da sich SURE und REDcert gegenseitig anerkennen, ist es möglich, relevante Abschnitte der Lieferkette kombiniert zu zertifizieren, um mit einfachem Aufwand die Nachhaltigkeitsanforderungen gleich mehrerer Absatzmärkte zu erfüllen.

Rechtlicher Hintergrund

Mit der Neufassung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED II, 2018/2001/EG) wurde der Anwendungsbereich für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse ausgeweitet. Gemäß RED II waren nicht mehr nur die Biokraftstofferzeuger nachweispflichtig, sondern erstmal auch Anlagen, die Strom oder Wärme/Kälte aus Biomasse erzeugen, sofern ihre Feuerungswärmeleistung bei fester Biomasse 20 MW bzw. 2 MW bei gasförmiger Biomasse übersteigt. Mit erneuter Revision (RED III, 2023/2413) wurde die Schwelle für feste Biomasse von 20 auf 7,5 MW heruntergesetzt.

Die RED III-Anforderungen gelten für die gesamte Lieferkette – entsprechend müssen alle Lieferanten einer Schnittstelle, die RED III-konform Strom oder Wärme/Kälte aus Biomasse herstellen möchte, eine Zertifizierung nach den bekannten Systemen nachweisen.

Vorteile eine SURE-Zertifizierung

Nationale Förderungen

Mit einer Zertifizierung gemäß SURE-EU erhalten Strom-/Wärmeerzeuger Zugang zur EEG-Prämie oder Steuererleichterungen unter EU-ETS und nationalem Emissionshandel (BEHG).

Compliance

SURE-EU ist ein von der EU-Kommission anerkanntes Zertifizierungssystem zum Nachweis der RED III-Anforderungen in den Bereichen gasförmige und feste Biomassebrennstoffe.

Verantwortung

Sie tragen aktiv zu einer grüneren Energiewirtschaft bei und können das guten Gewissens kommunizieren: ein Pluspunkt für Ihr PR und Marketing.

  • Selbsterklärung: Mithilfe einer unterschriebenen Selbsterklärung muss gegenüber dem Ersterfasser bzw. der Sammelstelle nachgewiesen werden, dass die erzeugte Biomasse den REDcert Nachhaltigkeitskriterien entspricht.
  • Lieferdokumentation: Jede Biomasse-Lieferung für die Erzeugung von nachhaltigem Strom/Wärme muss unverwechselbar (inkl. Zertifikatsnummer auf den Frachtpapieren) gekennzeichnet sowie zur Ermittlung der Menge gewogen oder gemessen worden sein.
  • Massenbilanzierung: Ein Massenbilanzierungssystemmuss für jeden Standort einzeln geführt werden und ist substratspezifisch. Es ermöglicht die physische Vermischung von Rohstoff-bzw. Biokraftstofflieferungen mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften. Es schreibt jedoch vor, dass Informationen zu den Nachhaltigkeitseigenschaften von Teillieferungen bilanziell getrennt erfasst werden.
  • Treibhausgasbilanzierung: Ein Nachweis der Treibhausgasemissionseinsparungen ist nur für Anlagen verpflichtend, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb gegangen sind. Für diese Anlagen ist eine Einsparung von 70% im Vergleich zu fossilen Brennstoffen verpflichtend. Die Grenze für die Einsparung von Treibhausgasemissionen wird sich schrittweise erhöhen auf mindestens 80% für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen.

Grundsätzlich erkennen sich alle von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssysteme (REDcert, ISCC etc.) auch gegenseitig an. Für Biogasaufbereitungsanlagen (BGAA), die sowohl Biomethan für den Kraftstoffmarkt als auch für die Erzeugung von Strom und Wärme produzieren, kann unter Umständen eine Doppelzertifizierung nach REDcert und SURE notwendig sein.

Dies trifft allerdings nur zu, wenn sich am selben Standort ein BHKW befindet, das Strom und Wärme produziert. In diesem Fall müsste die BGAA für die Kraftstoffproduktion nach REDcert zertifiziert sein, das BHKW jedoch nach SURE. Durch verringerte Mitgliedskosten in beiden Systemen sowie nur leicht erhöhten Auditaufwand sind Kombi-Audits nach REDcert und SURE kostengünstig möglich.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der GUTcert entscheiden, findet ein Vor-Ort-Audit statt, bei dem die Konformität mit den Anforderungen des SURE-Systems beurteilt wird. Nach erfolgreicher Prüfung der Auditunterlagen durch die GUTcert erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der RED III nachgewiesen wird. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird vor Auslaufen durch ein Rezertifizierungsaudit erneuert.

Kursangebot im Bereich Lieferketten und Nachhaltigkeitsmanagement
Kurse

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