Erneuerbare Energien

HkN für Erneuerbare Gase


Gasproduzenten und Händler erneuerbarer Gase benötigen zur Vermarktung Herkunftsnachweise, um Gasqualität und Massenbilanz nachzuweisen.
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Herkunftsnachweise für Erneuerbare Gase

Was sind Herkunftsnachweise (Hkn) für Erneuerbare Gase?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet im Rahmen des Gasabtausches die Möglichkeit, Bio-, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas (synthetischer Wasserstoff bzw. Methan) auf Erdgasqualität aufzubereiten und als sog. Biomethan in das Erdgasnetz einzuspeisen. Ein BHKW, welches dieses Gas bilanziell aus dem Netz entnimmt, hat nach dem EEG Anspruch auf eine feste Vergütung des mit diesem Gas produzierten elektrischen Stroms – unabhängig von seinem Standort.

Wer diese feste EEG-Vergütung in Anspruch nehmen will, muss ein Massenbilanzsystem verwenden, das den gesamten Vertrieb des Gases von der Herstellung über seinen Weg im Erdgasnetz bis zum Ort seiner energetischen Verwendung nachvollziehbar aufzeichnet. Diese Anforderung gilt auch für den Einsatz von Biomethan im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).

Eine derartige Massenbilanzierung wird u.a. über das Biogasregister Deutschland der dena oder auch das BiMaS der green navigation GmbH angeboten. Auch in Eigenregie erstellte Massenbilanzierungssysteme sind möglich, wenn sie entsprechend der BMU-Auslegungshilfe aufgestellt sind.

Für wen sind Hkn Erneuerbare Gase relevant?

Gasproduzenten bzw. -händler (z.B. Betreiber von Biogasaufbereitungs- oder Power-to-Gas-Anlagen), die Biomethan bzw. erneuerbare Gase innerhalb Deutschlands oder auch grenzübergreifend vermarkten wollen, benötigen Herkunftsnachweise, um die Gasqualität und die Massenbilanz nachzuweisen.

BHKW-Anlagenbetreiber, die Biomethan als Brennstoff nutzen und eine Förderung gemäß EEG erhalten wollen, weisen mit einem Herkunftsnachweis in Verbindung mit einem EEG-Gutachten die Einhaltung der Vergütungsvoraussetzungen des EEGs nach.

Durch die Energiewende und den damit verbundenen Wechsel von fossilen zu biogenen Brenn-/ Kraftstoffen wird der Einsatz von erneuerbaren Gasen in vielen Bereichen weiter zunehmen.

Der Nachweis der Gasqualität wird daher auch zukünftig eine große Rolle bei der Vermarktung des Gases spielen.
Nutzen Sie die jahrelange Erfahrung der GUTcert und verlassen Sie sich auf eine schnelle und einfache Nachweisprüfung. Bereits seit der Gründung des dena Biogasregisters sammeln wir Erfahrungen in der Prüfung der Nachweisführung für in das Erdgasnetz eingespeiste erneuerbare Gase und lassen Sie gerne davon profitieren.

Die Anforderungen richten sich nach der geplanten Vermarktung sowie dem Einsatz des erneuerbaren Gases und werden z.B. durch den dena Kriterienkatalog abgebildet. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Vermarktung erneuerbarer Gase sind unter anderem der ausschließliche Einsatz von Biomasse im Sinne der BiomasseV, ein plausibles Mengengerüst (Eingesetzte Biomassemenge ausreichend für die produzierte Biogasmenge), die nachweisliche Einspeisung in das Erdgasnetz sowie die lückenlose Massenbilanzierung von der Herstellung bis zur Einspeisung.

Für die Verifizierung eingespeister Mengen erneuerbarer Gase ist eine umweltgutachterliche Bestätigung notwendig.

Die Kombination mit verschiedenen Themengebieten kann hier Synergien ergeben, u.a.

Umweltgutachten EEG
REDcert
SURE
Sachverständigenprüfungen nach AwSV

Schnell, umfassend und kompetent – wir vertrauen in der Nachweisführung für Biomethan schon seit Jahren auf die GUTcert. Vielen Dank für die langjährige Unterstützung und professionelle  Zusammenarbeit!

Janina Knodt, Landwärme

Für ein wasserdichtes Umweltgutachten im Biogasbereich braucht es sehr viel aktuelles Wissen. Mit der GUTcert haben wir einen hervorragenden Partner gefunden, der die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgezeichnet kennt und mit dem gemeinsam optimale Wege zu einem sicheren Umweltgutachten erarbeitet und umgesetzt werden.

Cornelius Herb, RegPower GmbH

Was kostet die Zertifizierung von Hkn-Herkunftsnachweisen?

Den Aufwand für eine Zertifizierung kalkulieren wir individuell, abhängig von der Komplexität des Produkts, dem Datenbeschaffungsaufwand und dem Produktportfolio. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema. Rufen Sie uns an oder senden uns eine Mail. Für ein unverbindliches Angebot oder weitere Fragen zu Kosten und Aufwand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie läuft die Zertifizierung ab?

Entsprechend der Umweltgutachterleitlinie EEG, den Vorgaben des jeweiligen EEG und dem dena Kriterienkatalog prüfen wir eine gewünschte Anzahl an Kriterien. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bestätigen wir Ihnen eine bestimmte Gasqualität für eine entsprechend angelegte Gasmenge im dena Biogasregister.

Dazu gehört ein Vor-Ort-Termin, eine Dokumentenprüfung, das Erstellen des Gutachtens und die abschließende Bearbeitung im dena Biogasregister.
Da Herkunftsnachweise für erneuerbare Gase eine wichtige Grundlage für EEG-Gutachten sind, hat die GUTcert sich verpflichtet, die abschließende Bestätigung im dena Biogasregister möglichst bis zum 31.01. durchzuführen.

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