Zulassung nach
AZAV – SGB III

Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen
Ihre Ansprechperson

Was ist AZAV?

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV ist im Sozialgesetzbuch (SGB) III begründet und regelt die Anforderungen an Fachkundige Stellen wie die GUTcert sowie an Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Eine Trägerzulassung nach AZAV ist dann erforderlich, wenn Leistungen in einem der sechs Fachbereiche der AZAV angeboten werden sollen. Die zentrale Forderung der AZAV ist der Nachweis über die wirksame Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität.

Über die reine Notwendigkeit einer Zulassung zum Bildungsträger der Arbeitsagentur hinaus kann die Zulassung nach AZAV auch in anderen Förderzusammenhängen als Qualitätsnachweis dienen:

  • BAMF Zulassung für Träger von Integrationskursen und Deutschsprachförderung (DeuFöV)
  • Weiterbildungsanbieter im Bundesprogramm Bildungsprämie
  • weitere länderspezifische Förderungen

Vorteile einer AZAV-Zertifizierung

Qualität

Die AZAV-Zulassung dient als Qualitätsnachweis und schafft Vertrauen bei Teilnehmenden, Auftraggebern und der Agentur für Arbeit.

Kundenbindung

Interne Prozesse werden optimiert, die Kunden- und Mitarbeitendenbindung erhöht und die Kommunikation mit Stakeholdern verbessert.

Wettbewerbsvorteil

Die Zulassung ermöglicht es Ihnen, die Marktstellung zu verbessern und sich als Partner der Bundesagentur für Arbeit zu positionieren.

Öffentliche Förderung

Sie können Arbeitsmarktdienstleistungen anbieten, die von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern gefördert werden.

Effizienz

Eine unabhängige Überprüfung durch Branchenfachleute hilft Bildungsanbietern, Prozesse zu optimieren und effizient zu gestalten.

Wer benötigt eine Zulassung nach AZAV?

Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte (zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung, private Arbeitsvermittlung, Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und Transferleistungen) oder an Ausschreibungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter teilnehmen möchte, benötigt eine sogenannte Trägerzulassung. Diese Leistungen bilden die 6 Fachbereiche der AZAV.

Das sagen unsere Kunden

Wir sind begeistert von der Fachkompetenz bei der AZAV Trägerzertifizierung und Maßnahmezulassung. Das digitalisierte Einreichen von Nachweisen und Dokumentationen hat uns die Vor- und Nachbereitung des externen Audits erheblich erleichtert. Vielen Dank!

Elke Oertel, LeCA Jobtraining UG - vom BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule

Die Auditorin versteht es sehr gut, die Spezifika unseres Unternehmens mit den allgemeinen Anforderungen nach AZAV zu verknüpfen, sodass QM nicht als überflüssige Last empfunden wird.

Tobias Krüger, pegasus GmbH

Sofort-Angebot für Organisationen mit weniger als fünf Mitarbeitenden
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Aktuelles

  • AZAV

AZAV - Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Es gibt neue Empfehlungen des AZAV-Beirats zu den verschiedenen Durchführungsformen von Maßnahmen.

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  • AZAV

Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften

Das BMAS informiert über eine neue Übergangsregelung zum Erwerbstatus von Lehrkräften.

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  • AZAV

Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Es gibt neue Empfehlungen des AZAV-Beirats zur ganzheitlichen Betreuung nach §16 k SGB II.

Weiterlesen … Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III
  • AZAV

Neuer B-DKS veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue B-DKS für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht.

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  • AZAV

Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Es gibt aktualisierte Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III.

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Aufwand und Kosten der Zulassung nach AZAV richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens (Anzahl der Standorte und Mitarbeiter). Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, nutzen Sie dazu gerne das Angebotsformular auf dieser Seite. Natürlich können Sie uns auch eine Mail schreiben oder anrufen, dann erhalten Sie ein Anfrageformular von uns.

Die Anforderungen für alle Arbeitsmarktdienstleister, die nach dem SGB III geförderte Leistungen anbieten wollen, sind in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) formuliert. Auf unserer Seite zur Trägerzulassung haben wir alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Zertifizierungsprozesses zusammengestellt. Mithilfe der dort verfügbaren Checkliste sind Sie optimal auf das Audit vorbereitet.

Die spezifischen Anforderungen und Auslegungen der gesetzlichen Regeln unterliegen einem stetigen Wandel. Als Akteur der Gremienarbeit gestalten wir die Akkreditierungsrichtlinien im AZAV-Sektorkomitee selbst aktiv mit und sind durch den ständigen Austausch mit anderen Akteuren immer bestens informiert. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und dem schlanken, kostengünstigen und schnellen Verfahren.

Ist die Voraussetzung der AZAV-Trägerzulassung erfüllt, bedarf es noch einer konkreten Maßnahmenzulassung, um geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Förderung über den Bildungsgutschein) oder Aktivierungsmaßnahmen (gefördert durch den Aktivierungs– und Vermittlungsgutschein) durchführen zu können.

Auf unserer Seite zur Maßnahmenzulassung nach AZAV informieren wir Sie zum Ablauf von der Antragstellung über einzureichenden Unterlagen bis zur Prüfung. Darüber hinaus finden Sie in unseren FAQ auch Informationen, wie bspw. die Abrechnung von Bildungsgutscheinen funktioniert.

Die Maßnahmenzulassung bei der GUTcert ist auch möglich, wenn Sie die Trägerzulassung bei einer anderen Fachkundigen Stelle halten, so profitieren Sie von unserem schnellen und effizienten Verfahren, wie etwa dem Expressverfahren innerhalb von 3 Tagen.

Das Zulassungsverfahren beginnt mit einer Dokumentenprüfung durch den Auditor. Dieser informiert sich anhand der eingereichten Unterlagen über die Reife des QM-Systems und benennt potenzielle Schwachpunkte. In der Vor-Ort-Prüfung beschäftigt sich der Auditor intensiv mit der Umsetzung der Anforderungen und möglichen Verbesserungspotentialen.

Das Verfahren schließt mit dem Erstellen des Prüfberichts und der offiziellen Zulassungsentscheidung durch die Fachkundige Stelle ab. Die Zulassung als Bildungsträger ist fünf Jahre lang gültig und muss durch jährliche Überprüfungsaudits bestätigt werden.

Gemeinsam mit unseren erfahrenen Auditoren stimmen Sie individuell Ihren Terminplan ab. Planen Sie im Vorfeld genügend Zeit ein, um Ihre Managementdokumentation vorzubereiten. Zwischen dieser Dokumentenprüfung und dem Audit vor Ort sollten 6 Wochen liegen.

Die Kombinationen mit einer Zertifizierung nach ISO 9001 ist möglich und bietet Einsparpotenziale, insbesondere wenn Sie bereits andere Zertifikate halten. Auch eine Kombination mit Zertifizierungen im Bereich Informationssicherheit bietet sich an.

Unsere Experten vor Ort

Wir setzen nur Auditoren ein, die über jahrelange Erfahrung in der Bildungsträgerlandschaft und der Arbeitsmarktdienstleistung verfügen – sie kennen die täglichen Probleme Ihres Fachs und sprechen Ihre Sprache. Unsere freiberuflichen Auditoren sind im gesamten Bundesgebiet ansässig – auch in Ihrer Nähe. Dies ist nachhaltig und hilft, Reisekosten gering zu halten.

Relevante Leistungen

Zulassung von Bildungsträgern

Eine Trägerzulassung nach AZAV ist erforderlich, wenn Leistungen in einem der sechs Fachbereiche der AZAV angeboten werden sollen
zur Leistung

Zulassung von Maßnahmen

Eine Prüfung zu Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit einem zweckmäßigen Konzept um das Bildungsziel der Maßnahme zu erreichen
zur Leistung

Qualität

Die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems gibt Ihren Kunden die Sicherheit, in Ihnen einen verlässlichen Partner zu haben
zu den Leistungen

Umwelt

Umweltmanagementsysteme helfen, mit Veränderungen umzugehen und sich schrittweise auf den Weg zu einer Nachhaltigen Entwicklung zu begeben
zu den Leistungen

Nachhaltigkeitsprüfungen

Events, Palmöl, Aluminium oder Stahl – Nachhaltigkeitsprüfungen gibt es für viele Branchen
zu den Leistungen
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