EU-Omnibus – Änderungen sollen auch die CSRD vereinfachen
Die Initiative der EU-Kom zielt auch darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD zu vereinfachen, den Vorgang zu entbürokratisieren und den Aufwand zu reduzieren.
Bereits im Februar wurde der Vorschlag zum EU-Omnibus öffentlich. Das Paket enthält Änderungen in verschiedenen Bereichen, so auch Vorschläge zur Vereinfachung der Berichtserstattung:
- Die Anzahl der betroffenen Unternehmen soll verringert werden:
- Erste Welle: NFRD Pflichtige
- Zweite Welle: Unternehmen, mit über 1000 Mitarbeitenden und
- > 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder
- > 25 Millionen Euro Bilanz
- Dritte Welle: KMU
- Die Fristen für die Berichterstattung sollen nach hinten verschoben werden:
- Zweite Welle: Berichterstattung in Finanzjahr
20252027 - Dritte Welle: Berichterstattung in Finanzjahr
20262028
- Zweite Welle: Berichterstattung in Finanzjahr
- Die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte soll verringert werden.
- Keine sektorspezifischen Standards sollen festgelegt werden.
- Die Prüfungen erfolgen mit
hinreichenderbegrenzter* Sicherheit.
* über die Begrifflichkeit wird noch diskutiert.
Das EU-Omnibus-Paket muss im Folgenden den Trilog passieren, daher können sich die Anforderungen und Fristen natürlich noch ändern.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und CSRD? Wenden Sie sich gerne an Sarah Stenzel.